Dieses Grundrecht beinhaltet auch das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung". Grundsätzlich muss es die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob er seine persönlichen Daten preisgibt und auf welche Weise diese verwendet werden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist es unvereinbar, die Bürger im Unklaren darüber zu lassen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Datenschutz und Datensicherheit gewinnen so zunehmend an Bedeutung. Das Sammeln und Zusammenführen unterschiedlicher Daten muss unbedingt rechtmäßig erfolgen. Dies ist das konsequente Ziel von Datenschutz.
Aus diesem Grund müssen alle Datenverarbeiter insbesondere im E-Mail-Marketing und Lead Management besondere Maßnahmen treffen. Am 25.5.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung [EU-DSGVO] in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Datenverarbeiter unmittelbar verpflichtet, die sich aus der EU-DSGVO ergebenden Rechte und Pflichten einzuhalten.
Besondere Sorgfalt ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung aufzuwenden.